Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020
Das Umsatzsteuergesetz wurde dahingehend geänderte, dass ab 01.07.2020 eine befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Steuersatzes zum 01.07.2020 gilt.
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