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Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020

Das Umsatzsteuergesetz wurde dahingehend geänderte, dass ab 01.07.2020 eine befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Steuersatzes zum 01.07.2020 gilt.

 

weites finden Sie in den Anhängen

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Veröffentlichung

Di, 16. Juni 2020

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